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Schreiben Sie mir eine E-Mail, dann melde ich mich baldmöglichst zurück und wir können einen ersten kurzen Telefontermin vereinbaren.So können Sie Ihre ersten Fragen klären und Sie erhalten einen persönlichen Eindruck von mir. Ich freue mich auf Sie!
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Ich bin für Sie die richtige Therapeutin, wenn Sie ein respektvolles, authentisches, offenes und wertschätzendes Miteinander suchen und wo auch mal miteinander gelacht werden darf:). Ich bin ein Coach, der auch die nicht direkt angesprochenen Inhalte wahrnimmt und Ihnen spiegelt. Hinzu kommt ein profundes, stets aktuelles Fachwissen und meine langjährige Erfahrung als Coach, Therapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie.
In der Regel innerhalb der nächsten 5 Werktage, wenn sie tagsüber flexibel sind. Bei späteren Terminen könnte es etwas länger dauern.
Das erste Informationsgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie können sich ein Bild davon machen, dass Sie sich von mir verstanden fühlen und Ihre Themen bei mir in den bestmöglichen Händen sind. Zudem können wir alle organisatorischen Fragen klären.
Das ist individuell sehr unterschiedlich. In der Regel reichen drei bis zehn Termine, bis akute Krisen überwunden sind und Sie Ihre individuelle Selbstfürsorge-Strategie alleine umsetzen können. Manchmal empfiehlt sich auch eine längerfristige Begleitung in größeren zeitlichen Abständen. Immer gilt: Sie entscheiden!
Sie können bar nach der Sitzung oder ab der zweiten Stunde per Rechnung bezahlen. . Sie sind privat versichert? Bei privaten Kassen hängt es von Ihrem Vertrag ab, ob und wie viel erstattungsfähig ist. Die Beihilfe erstattet i.d.R. keine Kosten für Heilpraktikerinnen für Psychotherapie.
Bei einer Selbstzahlung wird die Behandlung von keiner Versicherung erfasst. Das hat Vorteile, zum Beispiel bei einer anstehenden Verbeamtung oder einem Versicherungsabschluss. Darüber hinaus erhalten Sie sofort die Unterstützung, die Sie brauchen und müssen nicht Monate auf das „Go“ von offizieller Seite warten. Auch die aufwändige Antragsstellung entfällt. Zudem sind Sie flexibel und haben die Wahlfreiheit, was Beginn, Dauer, Abstand zwischen den Terminen und die Methodik betrifft. Ihre Therapiekosten können Sie evtl. als außergewöhnliche Belastung ( § 13 Abs. 3 SGB V) steuerlich geltend machen.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie und Systemische Therapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Ihre Daten und Informationen werden streng vertraulich behandelt.